Blindflug der Gerichte?

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat am 6. Juli in einem Beschluss die Maskenpflicht für rechtmäßig erklärt. Sie stehe „im Einklang mit der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit“. Das Gericht beruft sich dabei auf „maßgebliche Feststellungen“ des Robert Koch-Instituts. Deutlich wird, wie leicht sich nicht nur große Teile von Politik und Medien, sondern auch Richter im Nebel aus widersprüchlichen, unvollständigen und suggestiven Informationen verirren können. Eine Analyse.

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