“Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die Schließung von Restaurants aufzuheben. Der Eilantrag einer Restaurantbetreiberin blieb erfolglos. Der Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten.“
Dass mit den PCR-Tests unbestreitbar gar keine Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachgewiesen werden, somit also keine pandemische Lage überhaupt festgestellt wurde, womit das ganze Kartenhaus zusammenfällt, scheint unerheblich zu sein. War zu erwarten. Wer sitzt denn im BVG und wie kamen die dort hin? 😉
https://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-kino-101.html