Gericht: Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung ist rechtmäßig

Diese Pandemie stelle eine erste Gefahr dar, die das Einschreiten des Staates weiterhin gebiete, teilte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Dienstag seinen Beschluss mit (Az. 6 B 10669/20.OVG). Zwar sei die Zahl der festgestellten Neuinfektionen rückläufig, es bestehe aber weiter die Gefahr einer Verbreitung und damit einer Überlastung des Gesundheitswesens. Die Gefährdung für die Bevölkerung werde weiterhin als hoch eingeschätzt. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gehöre zu den zentralen Instrumenten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Konstatiert das Oberverwaltungsgericht Koblenz. Zwar widerspricht diese Darstellung der Lage allen Fakten, aber sowas nennt sich dann “Rechtsprechung”.

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JOUWATCH: Söder will Ärzten die Zulassung entziehen, wenn sie nicht impfen

Der Alpenrambo dreht völlig durch. Er spielt den Harten, um sich als künftiger Kanzler anzubieten. Zwar leugnet er das noch offiziell, aber was, außer Lügen und Kehrtwenden, haben wir von unserer verkommenen Politikerkaste schon zu erwarten.